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Doerpsoft Softwarelizenz


Version 1.0


   Doerpsoft

Doerpsoft
vertreten durch
Thorsten Langenhan,
Hauptstrasse 3 b,
D-85649 Otterloh,
Deutschland,
vertreibt über einen Internet-Shop Programme für PC, die selbst entwickelt worden sind.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass diese Programme Urheberrechtschutz genießen.

Als Software wird sowohl die per Download gelieferte Installation-Software als auch die aus der Installation resultierende Anwendungssoftware bezeichnet.

   Einräumung des Nutzungsrechtes

Doerpsoft räumt dem Käufer der Software (Lizenznehmer) folgende Rechte ein:
Der Lizenznehmer erwirbt (sowohl Privatperson als auch kommerzieller Käufer) erwirbt mit dem Kauf der Software das nicht-ausschließliche zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht an der Software.

Ist der Lizenznehmer eine Privatperson (Verbraucher), so ist  die Nutzung beschränkt auf eine Personen-Lizenz: die Doerpsoft-Software darf auf beliebig vielen Rechnern des berechtigten Lizenznehmers installiert werden.

Ist der Lizenznehmer eine kommerzieller Käufer (kein Verbraucher), so ist  die Nutzung beschränkt auf eine Einzelrechner-Lizenz: die Doerpsoft-Software darf nur auf genau einem Rechner des berechtigten Lizenznehmers installiert werden.

Die Installation der Doerpsoft-Software beziehungsweise der Betrieb der Doerpsoft-Software auf Rechnern, die nicht Eigentum des Lizenznehmers sind, ist verboten. 


   Widerrufsrecht

Widerrufsrecht für Verbraucher

Da DOERPSOFT ausschließlich über Internet-Download seine Produkte vertreibt, ist das Widerrufsrecht des Verbrauchers vom Kauf der Doerpsoft-Software ausgeschlossen, da die Software weiterbenutzt werden kann und daher nicht rückstandslos zurückgegeben werden kann. (BT-Drs. 14/2658, S. 44)

Widerrufsrecht für kommerzielle Käufer
Das Widerrufsrecht an DOERPSOFT Software ist ausdrücklich  ebenso für kommerziellen Käufer ausgeschlossen.



   Weitergabe / Veräußerung / Sicherung

Sollte ein Rechner des Lizenznehmers mit der installierten Doerpsoft-Software veräußert werden, so gehen die Pflichten des Lizenznehmers bezüglich der Doerpsoft-Softwarelizenz auf den Empfänger als neuer Lizenznehmer über.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, bei Übergabe oder Veräußerung der Doerpsoft-Software an einen Dritten die Nutzung des Programms vollständig aufzugeben, sämtliche installierte Kopien von seinem Rechner zu entfernen und sämtliche auf anderen Datenträgern befindliche Kopien der Installationsoftware zu löschen.

Sofern die Software (Re-) Exportrestriktionen unterliegt, hat der Lizenznehmer diese Bestimmungen bei einer Weiterveräußerung/sonstiger Ausfuhr zu beachten.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Doerpsoft Installationsoftware als auch die installierte Doerpsoft-Software vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern. Er wird hierfür geeignete Maßnahmen vornehmen.
 
 

   Gewährleistung


DOERPSOFT leistet Gewähr für eine qualitätsgemäße Beschaffenheit der Software und dafür, dass der Lizenznehmer die Vertragssoftware ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann.
Die sachgemäße Gewährleistung ist nicht anwendbar auf Mängel, die darauf beruhen, dass die DOERPSOFT-Software in einer Hardware- und/oder Softwareumgebung eingesetzt wird, die den Systemanforderungen nicht gerecht wird und für die die Software damit nicht ausdrücklich freigegeben ist.


Ergänzendes

AGB des Lizenznehmer finden keine Anwendung.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.

 

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